Aktuelles
Neuerscheinung!
Mit diesem besonderen Werk, bestehend aus 2 Bänden und dem dazu gehörenden Kartenset Öffne den Heiligen Raum in dir hat Anja Cölestine Dreier ein beeindruckendes, magisches Werk in die Welt hineingeboren. Es hilft dir, dich mit der tiefen Weisheit der Himmels- und Erdkräfte zu verbinden, die Botschaften der Archetypen und der kosmischen Kräfte zu vernehmen und so wertvolle Impulse für deinen Weg zu erhalten.
Das Begleitbuch erklärt ausführlich, wie du mit den Karten arbeiten kannst und enthält Anwendungsbeispiele und Legemuster.
Seelenportraits malen
Seelenbilder sind Bilder die tief in deinem Unterbewusstsein abgespeichert sind. In diesem Prozess bringen wir diese Bilder auf Papier.
Das SeelenPortrait aus dem ätherischen Raum macht sichtbar, welche Energien,
Kräfte und Potentiale dir in der Vergangenheit deinen Weg geebnet habe und dich
im Jetzt bewegen.
In diesem Prozess begleitet dich Anja Cölestine Dreier (WortWeberei & BildKunst) und Sameeh Sameh Naeim Zaky (BildKunst & Visual Artist).
Wenn du dich auf den Weg zu deinen Seelenbildern machten möchtest dann melde dich an unter: praxis@anjadreier.at
Aktuelle Infos & Veranstaltungen
Räume mieten
Raumkonzept im BildungsRaum Entfaltung — d’Villa
Wir vermieten Räume in unserer wunderschönen Villa mit großem Garten in Nenzing. Kurzfristig, mittelfristig und langfristig. Für einzelne Stunden, halbe und ganze Tage. An Wochenenden & auch ganzjährig — z.B. für Praxisräume, Beratungsräume, Lomi Lomi, Humanenergetik, Physiotherapie, Ateliers, Bioladen, Verkaufsräume, etc.
Förderungen
Förderungen von Bund & Ländern
Bildungskarenz
Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen - ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 475,86 Euro (2021) während der Bildungskarenz ist gestattet. Für die Ausbildungskosten gibt es keine finanzielle Unterstützung.
Voraussetzungen für die Bildungskarenz
- Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
- Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in.
- Der/die Arbeitnehmer/-in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
- Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).
Vorgehensweise Antragstellung
- Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/-in
- Abklärung mit dem AMS
- Schriftlicher Nachweis über 20 bzw. 16 Wochenstunden von der Vitalakademie
- Antragstellung beim AMS
Die meisten unserer Ausbildungen sind für sich alleine, aber jedenfalls in Kombination mit anderen Ausbildungen für die Bildungskarenz geeignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab.
Bildungsteilzeit
Die Bildungsteilzeit eröffnet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren und sich so der Aus- und Weiterbildung zu widmen - ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitsumfanges betragen.
Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 84 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag (z.B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,84 x 30 (wenn Juni) = 252 Euro).
Voraussetzungen für Bildungsteilzeit
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Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
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Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in.
-
Der/die Arbeitnehmer/in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
-
Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.
Vorgehensweise Antragstellung
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Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/in
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Abklärung mit dem AMS
-
Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von der Vitalakademie
-
Antragstellung beim AMS
Die meisten unserer Ausbildungen sind für die Bildungsteilzeit geeignet. In einem persönlichen Beratungsgepräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab.
Förderungen durch das AMS
In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung.
AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können Arbeitgeber (nicht Arbeitnehmer!) erhalten. Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.
AMS-Unternehmensgründerprogramm
Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.
Förderung der Personalentwicklung
Das Arbeitsmarktservice unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Qualifizierungen für Beschäftigte unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen.
Förderungen durch das Land Vorarlberg
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind:
-
Kurskosten (Kursbeitrag)
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Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
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Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
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zusätzliche Fahrtkosten
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allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
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Nächtigungskosten
Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
AnamCara
Raum für SeelenZeit
Praxis für ganzheitliche Naturheiltherapie,
Heilenergetik & Komplementärmedizin
Mag. Dr. Anja Dreier
www.anjadreier.at
www.anamcara-seelenzeit.at
praxis@anjadreier.at
+43 664 2005247
Stallehr 53
A-6700 Bludenz
Bahnhofstraße 10
A-6710 Nenzing